Polnische Pflegekräfte – Allgemeine Informationen zur Entsendung der 24h Betreuungskräfte aus Osteuropa.
Es handelt sich dabei um ein Dreiecksverhältnis zwischen Kunde / Entsendungsunternehmen / Vermittler.
Verbraucher:
- schließt einen schriftlichen Betreuungsvertrag ab
- schießt einen schriftlichen oder mündlichen Vermittlungsvertrag ab
- zahlt mindestens an das Betreuungsunternehmen – Entsendungsunternehmen
- zahlt zusätzlich an den Vermittler wenn dieses vereinbart worden ist – wir bei SeniorenHilfe24 verzichten auf Vermittlungsgebühren.
- ist nicht Arbeitgeber der Betreuungskraft und ihr gegenüber nicht weisungsbefugt
Betreuungs- bzw. Entsendeunternehmen
- sitzt im Ausland
- entsendet die Betreuungskraft nach Deutschland
- ist weisungsbefugter Arbeitgeber der Betreuungskraft
- muss die Sozialversicherung der Betreuungskraft übernehmen
Vermittler bzw. Vermittlungsagentur für polnische Pflegekräfte:
- sitzt in der Regel in Deutschland – optimal in ihrer Nähe
- informiert, klärt den Bedarf der Verbrauchers und macht ihn die Personalvorschläge
- Berät den Verbraucher, senden diesen den Betreuungsvertrag zu, optimiert die Unterlagen
- vermittelt das entsprechende Beteiligungsunternehmen und unterstützt den Verbraucher bei dem Vertragsabschluss
- ist der Ansprechpartner „vor Ort“ des Verbrauchers während der gesamten Betreuungszeit.